Denkanstoss zum Thema "Stören wir Ihre Nachtruhe?"

Blaulicht und Martinhorn müssen sein!!

Sie wohnen bei einem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit Tatütata und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.

Sie werden wach

Was denken Sie?

  • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder
  • Die werden doch nicht zu uns kommen oder
  • Sind alle unsere Kinder zu Hause oder
  • Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner Nachtruhe stören!

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde.

Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein.
Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

Stellen sie sich vor, dass diese "krachmachenden“ Feuerwehrleute:

  • Vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren – wie Sie
  • Um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen – wie Sie
  • (Mindestens) Die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für deren Familien gilt) im Gegensatz zu Ihnen, da sie sich umdrehen können und weiterschlafen.



Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – Wir danken für Ihr Verständnis

Ihre Freiwillige Feuerwehr Aalen

© Stadt Aalen, 18.06.2005