Neue Geräteprüfordnung

Der Bundesverband der Unfallkassen hat unter Berücksichtigung der aktuellen Normen die "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" (GUV-G 9102) überarbeitet.

Insbesondere bei den Feuerwehr-Haltegurten, den Sprungrettungsgeräten, den Lufthebern, den Multifunktionsleitern, den Saug- und Druckschläuchen, den Hubrettungsfahrzeugen und den hydraulisch betätigten Rettungsgeräten hat es Änderungen gegeben. Zudem wurden die Begriffe "Sachkundige" und "Sachverständige" aktualisiert. Außerdem wurde die vom Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung erstellte Liste aller bei den Feuerwehren benötigten feuerwehrtechnischen Ausrüstungen und Geräte sowie der persönlichen Schutzausrüstung mit den erforderlichen Prüfungen und Fristen fortgeführt. Die neue Prüfordnung kann hier heruntergeladen werden.
© Stadt Aalen, 18.02.2006