Neue Durchführungsanweisungen der Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren"

Die Durchführungsanweisungen der Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" (GUV-V C53, bisher GUV 7.13) wurden von der Unfallkasse Baden-Württemberg redaktionell überarbeitet.

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Grund für die Änderung ist, dass die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A1) als Ersatz für die UVV "Allgemeine Vorschriften" in Kraft getreten ist und diverse Unfallverhütungsvorschriften zurückgezogen wurden. In diesem Zuge wurden die neuesten Entwicklungen im Bereich der Normung und im BUK-Vorschriften- und Regelwerk ebenfalls berücksichtigt und eingearbeitet. Der Normtext der Unfallverhütungsvorschrift selbst ist unverändert geblieben. Wie auf der Tagung des Innenministeriums am 19. und 20. März 2004 im Feuerwehrheim Titisee besprochen, soll die UVV mit den Durchführungsanweisungen den Feuerwehren ausschließlich auf elektronischem Weg bekannt gemacht werden. Die überarbeitete Durchführungsanweisung kann auf der Internetseite der Unfallkasse Baden-Württemberg unter "Prävention" -> "Betriebsarten" -> "Feuerwehr" herunter geladen werden. (Link auf der rechten Seite)
© Stadt Aalen, 21.09.2005