Satzungen überarbeitet

Der Gemeinderat der Stadt Aalen verabschiedete am 21. Dezember 2006 die überarbeitete Satzung und die Entschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr Aalen.

Im Jahre 1998 wurde nach der Neustrukturierung des Feuerwehrwesens in Aalen die „Satzung für die Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen der Stadt Aalen“ (Feuerwehrsatzung) grundlegend neu gefasst. Damals war ein wichtiges Ziel, die neu zusammengeschlossenen Abteilungen Wasseralfingen-Hofen und Ebnat-Waldhausen in der inneren Organisation der Feuerwehr zu berücksichtigen und dabei vor allem eine angemessene Vertretung der jeweiligen Züge zu gewährleisten. In den zurückliegenden acht Jahren hat sich die neue Struktur sehr gut bewährt, die Freiwillige Feuerwehr Aalen mit ihren Abteilungen ist eine leistungsfähige Wehr, die den Lösch- und Rettungsdienst in hervorragender Weise sicherstellt. Die Zusammenarbeit in den Abteilungen selbst und auch zwischen den Abteilungen hat nach der Neustrukturierung eine positive Entwicklung genommen. Auch in den damals neu zusammengeschlossenen Abteilungen wird vertrauensvoll zusammengearbeitet, so dass nun aus den Reihen der Feuerwehr selbst der Vorschlag kam, die per Satzung „verordnete“ Berücksichtigung der Züge zu streichen. Dies betrifft zum einen die Regelung, dass bisher im Abteilungskommando auf jeden Fall jeder Zug vertreten sein musste (als Kommandant oder Stellvertreter), und zum zweiten vor allem die Zusammensetzung der Abteilungsausschüsse. Hier möchten die Abteilungen die Mitglieder freier wählen können und auch hinsichtlich der Größe des Gremiums flexibler sein. Dem entspricht nun der neue § 15 Abs. 8 der Satzung. Die Verkleinerung des Arbeitsgremiums war auch für den Feuerwehrausschuss der Gesamtwehr gewollt. Bislang bestand der Feuerwehrausschuss aus 29 Personen. Hier ist eine Verkleinerung auf 17 Mitglieder vorgesehen, § 15 Abs. 1 der neuen Satzung. Eine umfangreiche Änderung hat die Regelung der Jugendabteilung gefunden. Auf die Jugendarbeit wurde in den vergangenen Jahren bei der Feuerwehr sehr stark Wert gelegt, nun werden die entsprechenden Satzungsregeln angepasst, § 7 der Satzung. Neu aufgenommen wurden Regelungen zum Spielmannszug, § 8 der neuen Satzung. Hinsichtlich der Kameradschaftskassen wird der Vorschlag gemacht, bezüglich der Spenden eine ähnliche Vorgehensweise vorzusehen wie bei Spenden an die Stadtverwaltung. Zwar ist es eindeutig so, dass die Vorschriften der Gemeindeordnung zur Anwerbung und Annahme von Spenden nicht gelten für Spenden an die Kameradschaftskassen der Feuerwehr. Dennoch bleibt es unbenommen, im Interesse größerer Transparenz Regelungen hinsichtlich der Annahme von Spenden zu schaffen. Dies ist jetzt in § 18 Abs. 6 der neuen Satzung vorgesehen. Die neue Satzung beinhaltet darüber hinaus weitere „kleinere“ Änderungen oder Anpassungen. Die vorgesehenen Änderungen wurden insgesamt im Gesamtausschuss der Feuerwehr diskutiert. In dessen Sitzung am 4. Mai 2006 wurde dem neuen Wortlaut der Satzung mit großer Mehrheit zugestimmt.
© Stadt Aalen, 18.01.2007