Abnahme Leistungsabzeichen Baden Württemberg Gold

Gruppe der Abt. Aalen

Die Grundsätze zum Erwerb der Leistungsabzeichen wurden im Jahr 1963 erstmals festgelegt. 1975, 1989 und 2002 wurden überarbeitete Fassungen herausgegeben. Seit 2002 haben sich die Rahmenbedingungen für die Ausbildung und den Einsatz der Feuerwehren wiederum in einigen Punkten geändert. Eine Anpassung der Richtlinien im Jahre 2006 wurde deshalb notwendig. Bei den Abnahmen der Leistungsübungen des Jahres 2006 hat sich gezeigt, dass kleine Korrekturen bei den Zeitvorgaben in der Leistungsstufe „Bronze", sowie bei der Leistungsstufe „Silber" erforderlich waren. Auch haben sich mit der Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 „Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungs-einsatz" im Januar 2007 die Rahmenbedingungen für die Ausbildung und den Einsatz der Feuerwehren erneut in verschiedenen Punkten geändert. Dies führte dazu, dass in den Leistungsstufen „Bronze" und „Gold" die Übungen bei der Menschenrettung über tragbare Leitern noch einmal überarbeitet werden musste.
Die Ausbildung hat mit den Feuerwehr-Dienstvorschriften und dem Lernzielkatalog für die freiwilligen Feuerwehren, den Regelungen für die Standortausbildung und der Verwaltungsvorschrift - Feuerwehrausbildung ein sicheres Fundament. Die Fortbildung in den Feuerwehren baut hierauf auf und ergänzt sie. Die Leistungsübungen sind ein wichtiger Teil der Fortbildung. Sie dienen im Besonderen dazu, durch intensives Training die notwendige Sicherheit im Einsatz zu erlangen.
Orientiert an der Vielfalt heutiger Schadenereignisse sollen Leistungsübungen das Einsatzgeschehen möglichst praxis-nah darstellen und an den Übenden Anforderungen stellen, wie sie täglich im Einsatz angetroffen werden. Dazu gehört das Tragen von Atemschutzgeräten und der Umgang mit dem Führungsmittel Funk. Ebenso zwingend ist es, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass heute rund 70 Prozent der Einsätze der Technischen Hilfeleistung zuzuordnen sind.
Die Gemeindefeuerwehren wurden in den zurückliegenden Jahren für die derzeitige Aufgabenerledigung ausgestattet. In der Regel ist deshalb die für die Leistungsübungen notwendige technische Ausstattung in den Gemeindefeuerwehren vorhanden.
Die neu gefassten Richtlinien zum Erwerb der Feuerwehr-Leistungsabzeichen sollen den Feuerwehren helfen, sich auf heutige Anforderungen im Einsatz vorzubereiten.


Stand: Januar 2017

@ Dr. Karsten Homrighausen, Landesbranddirektor
Innenministerium Baden-Württemberg

Von Links hinten MA: Alexander Pekla, Andreas Martin, GF: Johannes Wanner, Christan Witt, Philipp Kayser, Valentin Weiß, vorne links Trainer Oliver Hahn, Daniela Rettenmaier, Faber Julian, Storz Christoph 1 Reihe Roxy (© @ Daniel Höll)

Stufen der Leistungsübungen und -abzeichen, Zweck
 
Die Leistungsübungen werden als Einsatzübungen durchgeführt. Die Leistungsübungen können in drei Stufen durchgeführt und entsprechend kann das dazu gehörige Leistungsabzeichen erworben werden. 
Die Stufen sind: 
• Bronze 
Löscheinsatz einschließlich der Rettung einer Person über tragbare Leiter. 
• Silber 
Löscheinsatz mit Wasserentnahme aus offenem Gewässer, sowie technischer Hilfeleistungseinsatz einschließlich 
Rettung einer Person und Erste Hilfe. 
• Gold 
Löscheinsatz einschließlich der Rettung einer Person über tragbare Leiter sowie technischer Hilfeleistungseinsatz einschließlich der Rettung einer Person und Erste Hilfe. Die Gruppe muss neben dem Lösch- und technischen Hilfeleistungseinsatz durch eine schriftliche Prüfung das notwendige Fachwissen nachweisen. 

Anwenden von Vorschriften 

Bei der Abnahme der Leistungsübungen sind zu beachten: 
• das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg 
• die nachstehenden Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) 

• FwDV 1        „Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz"
• FwDV 2    „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren"
• FwDV 3    „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz"
• FwDV 7    „Atemschutz"
• FwDV 10    „Die tragbaren Leitern"
• FwDV 100    „Führung und Leitung im Einsatz"
• FwDV 500    „Einheiten im ABC-Einsatz"
• FwDV 810.3    „Sprechfunkdienst"
die nachstehenden Unfallverhütungsvorschriften:                          
•    Allgemeine Vorschriften         GUV-V Al   
•    Elektrische Anlagen und Betriebsmittel    GUY-V Al
•    Feuerwehren    GUY-V C53
•    Sicherer Feuerwehrdienst    GUV-I 8558
•    Merkblätter, Merkhefte    GUV-I 8651
•    Prüfgrundsätze für Ausrüstung und                                                       Gerät der Feuerwehr GUV-G 9102
•    Leiter und Tritte    GUY-V D36
•    Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz GUY-V R 198

•    Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen    GUY-V R 199
 

Von Links hinten MA: Alexander Pekla, Andreas Martin, GF: Johannes Wanner, Christan Witt, Philipp Kayser, Valentin Weiß, KBM Joachim Wagner, Schiedsrichter Obmann Dieter Wolpert vorne links Daniela Rettenmaier, Faber Julian, Storz Christoph 1 Reihe Roxy (© @ Daniel Höll)

Geländebeschaffenheit 

Die Leistungsübung wird auf einem möglichst ebenen Gelände durchgeführt. Es müssen mindestens eine Übungsbahn, die ca. 80 Meter lang und ca. 20 Meter breit ist, und ein Übungsgerüst vorhanden sein. Für die Unfalldarstellung muss eine Übungsbahn von ca. 100 Meter Länge und ca. 10 Meter Breite vorhanden sein.

Übungsobjekt Leistungsübung Löscheinsatz — Darstellung 

Das Übungsobjekt für die Leistungsübung Löscheinsatz wird durch ein Übungsgerüst dargestellt. Die Brandstellen werden durch verschieden farbige, am Übungsgerüst befestigte Fallklappen gekennzeichnet. Am Übungs-gerüst sind die Attrappe eines Hauptschalters sowie ein Hinweisschild „Rauchgrenze" angebracht. Die betroffene Person auf dem Übungsgerüst ist von der Feuerwehr zu stellen, die die Leistungsübung durchführt.
 

Wasserversorgung 

Die Wasserversorgung erfolgt für die Leistungsübung Gold — je nach örtlicher Gegebenheit — aus einem Unterflur- oder einem Schachthydranten.
Übungsobjekt technischer Hilfeleistungseinsatz — Darstellung 

Das Übungsobjekt für den technischen Hilfeleistungseinsatz wird mit einem Unfall-Pkw, einem quer liegenden Baum-stamm und durch ein Unfallopfer dargestellt; der Darsteller wird von der Feuerwehr gestellt, die die Leistungsübung durchführt. Das Übungsobjekt für den alternativen technischen Hilfeleistungseinsatz wird mit einem Unfall-Pkw, einem darunter liegenden Fahrrad und durch ein Unfallopfer dargestellt; der Darsteller wird von der Feuerwehr gestellt, die die Leistungsübung durchführt.
Sicherstellen des Brandschutzes 

Der Brandschutz wird bei Löschfahrzeugen mit eingebautem Löschwasserbehälter mit dem Schnellangriff Wasser und bei den übrigen Löschfahrzeugen mittels Pulverlöscher sichergestellt. 

Aufgaben der Schiedsrichter 

• Schiedsrichter Nr. 1 (weiße Kennzeichnung) beurteilt die Tätigkeiten des Gruppenführers und des Melders. Ihm wird die zur Leistungsübung angetretene Gruppe gemeldet. Er ist Zeitnehmer Nr. 1. 
• Schiedsrichter Nr. 2 (rote Kennzeichnung) beurteilt die Tätigkeiten des Angriffstrupps. Er ist Zeitnehmer Nr. 2. 
• Schiedsrichter Nr. 3 (blaue Kennzeichnung) beurteilt die Tätigkeiten des Wassertrupps. Er ist Zeitnehmer Nr. 3. 
• Schiedsrichter Nr. 4 (gelbe Kennzeichnung) beurteilt die Tätigkeiten des Schlauchtrupps. Er ist Zeitnehmer Nr. 4. 
• Schiedsrichter Nr. 5 (grüne Kennzeichnung) beurteilt die Tätigkeiten des Maschinisten. Er kann als zusätzlicher Zeitnehmer eingesetzt werden. 

Gesamtbewertung der Gruppe 

Die Leistungsübung Gold ist mit Erfolg abgeschlossen, wenn für den Teil Löscheinsatz nicht mehr als 20 Fehlerpunkte vorliegen, die Ausrüstung mit Atemschutzgeräten nicht mehr als 120 Sekunden dauert und das 1. Rohr in höchstens 200 Sekunden Wasser hat (Fallklappe blau umgefallen). Die Übung muss insgesamt nach höchstens 480 Sekunden beendet sein. Bei Zeitüberschreitung beim Ausrüsten mit Atemschutz, beim 1. Rohr oder bei der Gesamtzeit oder bei mehr als 20 Fehlerpunkten gilt die Leistungsübung in Gold als nicht bestanden. 
Für den Teil „technischer Hilfeleistungseinsatz" dürfen nicht mehr als 30 Fehlerpunkte erreicht und die Zeit von 480 Sekunden nicht überschritten werden. 
In der schriftlichen Prüfung müssen der Gruppenführer und der Maschinist jeweils 75 % der maximal möglichen Punkt-zahl erreichen. Die übrigen Angehörigen der Gruppe (Melder, Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupp) müssen zusammen 75 % der maximal möglichen Punktzahl erreichen. Ansonsten gilt die Leistungsübung als nicht bestanden. 
Zeitguthaben für Tragkraftspritze: Gruppen, die eine Tragkraftspritze in Stellung bringen müssen (außer bei Inbetriebnahme einer TS 8/8 auf).

© Stadt Aalen, 02.08.2022